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   SG Bremen, 20.04.2009 - S 23 AS 599/09 ER   

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https://dejure.org/2009,24154
SG Bremen, 20.04.2009 - S 23 AS 599/09 ER (https://dejure.org/2009,24154)
SG Bremen, Entscheidung vom 20.04.2009 - S 23 AS 599/09 ER (https://dejure.org/2009,24154)
SG Bremen, Entscheidung vom 20. April 2009 - S 23 AS 599/09 ER (https://dejure.org/2009,24154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines besonderen Härtefalles i.R.d. Weiterbewilligung von darlehnsweisen Leistungen; Umfang eines Leistungsanspruchs i.R. eines Härtefalles nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch

  • sozialgericht-bremen.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus SG Bremen, 20.04.2009 - S 23 AS 599/09
    Ein solcher besonderer Härtefall liegt dann vor, wenn außergewöhnliche, schwerwiegende, atypische und möglichst nicht selbst verschuldete Umstände vorliegen, die einen zügigen Ausbildungsverlauf verhinderten oder eine sonstige Notlage hervorrufen (Bundessozialgericht, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b As 28/06 R - Spellbrink, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, Rdn. 101 zu § 7 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 07.11.2006 - L 7 AS 200/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten - abstrakte

    Auszug aus SG Bremen, 20.04.2009 - S 23 AS 599/09
    Daneben ist ein besonderer Härtefall auch dann anzunehmen, wenn der wesentliche Teil der Ausbildung absolviert ist und der bevorstehende Abschluss lediglich an Mittellosigkeit zu scheitern droht (so u.a. Hessisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 7. November 2006 - L 7 AS 200/06 ER; LSG Baden - Württemberg, Beschluss vom 9. März 2007 - L 7 As 925/07 ER-B).
  • SG Bremen, 18.02.2009 - S 23 AS 217/09

    Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bei

    Auszug aus SG Bremen, 20.04.2009 - S 23 AS 599/09
    b) Die Leistungen für Härtefälle gem. § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II umfassen nicht nur die Regelleistung, sondern auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung (siehe bereits der Beschluss der Kammer vom 18. Februar 2009 - S 23 AS 217/09 ER -).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.03.2007 - L 7 AS 925/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus SG Bremen, 20.04.2009 - S 23 AS 599/09
    Daneben ist ein besonderer Härtefall auch dann anzunehmen, wenn der wesentliche Teil der Ausbildung absolviert ist und der bevorstehende Abschluss lediglich an Mittellosigkeit zu scheitern droht (so u.a. Hessisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 7. November 2006 - L 7 AS 200/06 ER; LSG Baden - Württemberg, Beschluss vom 9. März 2007 - L 7 As 925/07 ER-B).
  • SG Bremen, 30.09.2009 - S 23 AS 1785/09

    Anordnungsanspruch über die Weitergewährung von Leistungen nach dem

    Daneben ist ein besonderer Härtefall auch dann anzunehmen, wenn der wesentliche Teil der Ausbildung absolviert ist und der bevorstehende Abschluss lediglich an Mittellosigkeit zu scheitern droht (Bundessozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 67/08 R -, siehe auch bereits den Beschluss der Kammer vom 20. April 2009 - S 23 AS 599/09 ER -).
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